Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nachhaltigesoesterreich.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes vereinbar.
Maßgebliche technische Grundlage ist der harmonisierte Europäische Standard EN 301 549 V3.2.1, der für Webinhalte weitgehend auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, basiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Redaktionelle Beiträge im Bereich Agenda.Info
Der Bereich „Agenda.Info“ umfasst mehr als 300 redaktionelle Beiträge, die über mehrere Jahre von unterschiedlichen Autor:innen erstellt wurden. Die technische Darstellung und das zugrunde liegende Seitentemplate wurden im Zuge der Überarbeitung der Website auf Barrierefreiheit geprüft und angepasst.
Die bestehenden Beiträge wurden nicht vollständig einzeln auf Barrierefreiheit überprüft. In einzelnen Beiträgen können daher insbesondere bei Alternativtexten von Bildern, Überschriftenstrukturen, Linktexten sowie eingebundenen Dokumenten oder Medien noch Barrieren auftreten.
Neue Beiträge sollen entsprechend den Anforderungen an barrierefreie Webinhalte erstellt werden. Bestehende Beiträge werden bei einer inhaltlichen Überarbeitung beziehungsweise nach Hinweisen auf konkrete Barrieren nach Möglichkeit entsprechend angepasst.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einzelne ältere PDF-Dokumente, insbesondere Veranstaltungsunterlagen und historische Publikationen, sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Dazu zählen beispielsweise ältere Programm- und Informationsunterlagen zu Veranstaltungen.
Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser nicht mehr aktualisierten Bestandsdokumente würde einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand verursachen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Fall erfüllt sind, wird für diese Dokumente eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.
Wenn Sie Informationen aus einem dieser Dokumente benötigen und aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht darauf zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, die benötigten Informationen in einer zugänglichen Form bereitzustellen.
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich fallen
Auf der Website können PDF- und Office-Dokumente angeboten werden, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden. Diese Dokumente fallen nicht in den Anwendungsbereich der entsprechenden Barrierefreiheitsanforderungen.
Darüber hinaus können Inhalte Dritter eingebunden oder verlinkt sein, die vom verantwortlichen Rechtsträger weder finanziert noch entwickelt wurden und auch nicht seiner Kontrolle unterliegen. Diese Inhalte fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und zuletzt am 25. September 2026 überprüft und aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes wurde im September 2026 im Rahmen eines externen Accessibility-Audits mit manuellen und unterstützend automatisierten Prüfungen durchgeführt.
Die technische Prüfung orientiert sich an WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Für die rechtliche Einordnung werden die Anforderungen des harmonisierten Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 berücksichtigt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Inhalte dieser Website werden laufend weiterentwickelt. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung der Website hindern, oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und führen Sie nach Möglichkeit die URL der betroffenen Seite oder des betroffenen Dokuments an.
E-Mail: kontakt@nachhaltigesoesterreich.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden.
Die FFG nimmt Beschwerden über ihr elektronisches Kontaktformular entgegen und prüft Beschwerden über Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes durch den Bund oder ihm zuordenbare Einrichtungen.
