Kategorien & Bewertungssystem
Die Auszeichnung „ERDREICH“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft soll jene Akteure würdigen, die besonders bewusst mit Boden umgehen und damit diese Ressource in ausreichender Qualität und Quantität erhalten. Die Auszeichnung soll besonders aktive und vorbildliche Akteure (Gemeinden, Verbände, Organisationen, Unternehmen, Initiativen aber auch Privatpersonen) vor den Vorhang holen und so auch für andere Akteure Positivbeispiele bereitstellen und einen zusätzlichen Anreiz bieten, selbst aktive Bodenpolitik und Bodenschutz zu betreiben.
Für die Bewertung der Einreichungen ist insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Kategorien entscheidend. Dafür ist außerdem relevant, wie breit die Maßnahmen wirken (Anzahl der eingebundenen Personen und Multiplikatoren, Vielfalt der eingesetzten Maßnahmen, etc.), ob sie am aktuellen Stand der Wissenschaft bzw. Technik sind und wie weit fortgeschritten die Umsetzung ist
Die 5 Kategorien umfassen:
Fruchtbare Böden zeichnen sich durch ein optimales Zusammenspiel unterschiedlicher Bodeneigenschaften wie zum Beispiel Gründigkeit, Humusgehalt und Wasserhaushalt aus, welche das Pflanzenwachstum positiv beeinflussen. Auch bei Eingriff in den natürlich gewachsenen Boden können kompensierende Maßnahmen gesetzt werden.
Welchen Beitrag leisten die eingereichten Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit (1 sehr gering bis 10 - extrem hoch)?
Wie zum Beispiel:
- Bodenschutzmaßnahmen: Vorschläge zum Schutz verdichtungsempfindlicher Böden
- Informationsbereitstellung zu Schulungen für Maßnahmen zur bodenschonenden Landwirtschaft
- Förderung der bodenkundlichen Baubegleitung bzw. Beratung der Bauleitung in allen Fragen des Bodenschutzes bei Bauvorhaben (z.B. nachhaltiger Umgang mit Bodenaushub)
- Begleitung der Rekultivierung nach Baudurchführung
- Verminderung des Schadstoffeintrages: Reduktion von Pestiziden und nachhaltige Düngerdosierung auf Gemeinde- und Privatflächen
- Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Verbot von Stein- und Schottergärten
- Maßnahmen zur Reduktion von Erosion (Bodenschutzanlagen, Mehrnutzungshecken)
- Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers bzw. Verbesserung der verfügbaren Feldkapazität
Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte mit dem Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Generell ist es ratsam, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Nachverdichtung, Wiedernutzbarmachung von Flächen und Innenentwicklung in den Gemeinden zu reduzieren. Das braucht mitunter mutige politische Entscheidungen.
Welchen Beitrag leisten die eingereichten Maßnahmen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren (1 sehr gering bis 10 - extrem hoch)?
Wie zum Beispiel:
- Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen (von der Ersterhebung und Auswertung der Potenziale bis zur kontinuierlichen und systematischen Pflege, Aktualisierung, Eigentümeransprache und Veröffentlichung über eine Grundstücks- oder Immobilienbörse)
- Reduktion des Anteils unverbauter, gewidmeter Flächen im Sinne einer Reduktion der
Baulandüberhänge - Bewerbung und Vermarktung von Innenentwicklungspotenzialen
- Einführung kommunaler Förderprogramme zur Innenentwicklung (etwa: Förderung für
Bauen im Ortskern) - flächensparendes Bauen (Wohnbauflächen und Gewerbeflächen)
- innovative Kombination verschiedener Nutzungen (z.B. Wohnen und Gewerbe, Co-Working
Spaces etc.) - Flurplanungen: agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen (Verbesserung der Agrarstruktur
auf Basis verbindlicher Planungen) - Schutzzonensensibilität, Katastrophenschutz durch effektives Flächenmanagement und
strategische Baubauungsplanung - Bodenschonender Hochwasserschutz, Hochwasserschutz durch Entsiegelung
- kommunalpolitisches Bekenntnis zur flächensparenden Siedlungsentwicklung (z.B. Beschluss
Gemeinderat oder andere Verankerung)
Der Begriff „Brachfläche“ ist weit zu verstehen und umfasst Grundstücke und Gebäude, die entweder gar nicht oder nicht entsprechend ihrem Standortpotenzial genutzt werden. Dabei handelt es sich vor allem um gewerbliche Leerstände (Gewerbe-, Industrie-, Handwerksbetriebe, Bürogebäude, Handelsstandorte, Geschäfte, Gasthäuser usw.), ausgenommen sind leer stehende Wohnungen. Um eine neue Flächeninanspruchnahme zu vermeiden, werden brachliegende, bereits erschlossene Flächen und leer stehende Gebäude (Brachflächen) einer neuen Nutzung zugeführt (Revitalisierung).
Welchen Beitrag leisten die eingereichten Maßnahmen zum Brachflächenrecycling (1 sehr gering bis 10 - extrem hoch)?
Wie zum Beispiel:
- Reaktivierung von Industrie-, Verkehrs und Militärbrachen
- Beseitigung oder Sicherung der Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen
- Nachhaltige Ressourcenschonung durch Wiedernutzung bereits vorgenutzter Brachflächen
- Vorliegen eines konkreten Entsiegelungskonzepts
Vorbildlicher und nachhaltiger Bodenschutz bindet die Bevölkerung aktiv ein und schafft Möglichkeiten, sich am bewussten und schützenden Umgang mit Boden zu beteiligen. Wirkungsvolle Beteiligung ermöglicht es den Menschen vor Ort, bei Entscheidungsprozessen aktiv mitzugestalten und ihre Interessen einzubringen. Neben Möglichkeiten zur Partizipation sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung wichtig, um für wirksamen Bodenschutz zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welchen Beitrag jede:r Einzelne selbst leisten kann.
Welchen Beitrag leisten die eingereichten Maßnahmen zur Einbindung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung zu Themen des Bodenschutzes (1 sehr schwach bis 10 - extrem zielführend)?
Wie zum Beispiel:
- Wirksame Beteiligung von Bürger:innen in verschiedenen Kontexten und -phasen der Aktivitäten
- Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung Einbindung zu Themen des Bodenschutzes vor Ort (z.B. „Tag der Innenentwicklung“, „Bodenschutzfest“, Schulprojekte zum Bodenschutz, Aktivitäten zur Informationsweitergabe und Berichterstattung)
- Zusammenarbeit und Abstimmung von relevanten Interessensgruppen (z.B. interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Siedlungsentwicklung, etwa bei Betriebsansiedelungen)
- Schaffen von Räumen für Begegnung, Austausch und Engagement (z.B. soziale Einrichtung und Treffpunkte)
- Maßnahmen und Initiativen für Bodenschutz der Bevölkerung zugänglich und nutzbar zu machen (z.B. Bereitstellung von Freizeitangeboten und Naherholung)
In dieser Kategorie können Gemeinden und Städte einreichen, die nicht nur eine Maßnahme gesetzt haben, sondern eine Fülle von Maßnahmen in den ersten vier Kategorien zum qualitativen sowie quantitativen Bodenschutz auf ihrem Gemeindegebiet erbracht haben.
Wie beurteilen Sie die Einreichung in Hinblick auf ein ganzheitliches Flächenbewusstsein (1 sehr gering bis 10 - extrem hoch)?
